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    Die Servicestelle ist vom 20.08.2020 bis zum 28.08.2020 und vom 07.09.2020 bis 14.09.2020 wegen Urlaubs geschlossen.

    Der Landesfachverband für Pferdesport in Kärnten schüttet in Summe Euro 16.500.- an die von der Corona-Krise betroffenen Betriebe aus. „Euro 15.000 stellt der Verband selbst auf, weitere Euro 1500 kommen von Seiten des Landes“, erklärt Vizepräsident Markus Remer. Die Aufteilung erfolgt anteilsmäßig - und zwar wie folgt: Im Vorjahr gab es in Summe 891 Sonderprüfungen (Reiterpass, Reiternadel etc.), die bei den einzelnen Reitschulen abgehalten wurden. Diese sind der Schlüssel für die Ausschüttung des Geldes. Je mehr Prüflinge ein Betrieb 2019 gestellt hat, desto mehr Entschädigung erhält dieser aus dem Entschädigungstopf. "Wir hoffen den Reitschulen, welche die Basis für unseren Sport bilden, damit eine wichtige Hilfestellung nach dieser schwierigen Zeit zu geben", sind sich Remer und der zweite Vizepräsident Michael Messner einig. Die Auszahlung erfolgt automatisch, es müssen keine Anträge beim Landesfachverband gestellt werden.   

     

     

     

     

    82 Tage nach dem letzten Turnier in Österreich, starten der heimische Pferdesport am 6. Juni wieder in die Freiluftsaison 2020! Das hat Österreichs Gesundheitsminister Rudolf Anschober am 27. Mai mit einer Novellierung der Covid 19-Lockerungsverordnung ermöglicht. Diese besagt, dass ab 29. Mai wieder Sportveranstaltungen mit bis zu 100 Teilnehmer erlaubt sind, ab 1. Juli im Freien sogar wieder mit bis zu 500.

    Kleinere Turniere können in Österreich also wieder stattfinden. Wichtig ist hierbei die Info, dass „die für die Durchführung der Veranstaltung notwendigen Personen von der maximal zulässigen Personenanzahl auszunehmen sind“. Bedeutet: Richter, Parcoursbauer, Sprecher, Meldestelle usw. zählen nicht dazu. Maskenpflicht in geschlossenen Räumen, sowie der 1-Meter-Abstand, sind weiterhin einzuhalten.

    Ob mit den 100 erlaubten Personen, Teilnehmer und Zuseher oder nur Zuseher gemeint sind, konnten bis dato noch nicht eindeutig geklärt werden, auf der Seite der Bundessportorganisation Sport Austria heißt es dazu:

    „Wettkämpfe und Sportveranstaltungen sind in Sportarten, in denen das Einhalten der Abstandsregel von zwei Metern gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben auch im Wettkampf gewährleistet ist, erlaubt. Es dürfen dabei bis 30. Juni maximal 100 TeilnehmerInnen, ausgenommen jene Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind, mitwirken. Im Sportbereich sind das etwa SchiedsrichterInnen, MitarbeiterInnen der Organisationseinheit und SpielerInnen. Diese Regelung gilt nicht für die TeilnehmerInnen von Sportveranstaltungen wie z.B. Laufveranstaltungen oder Radrennen, bei denen keine bestimmte Zahl an TeilnehmerInnen für die Durchführung erforderlich ist. In diesem Fall darf die Gesamtzahl der TeilnehmerInnen (SportlerInnen und ZuseherInnen) 100 nicht überschreiten.“

    Hier geht es zur der Lockerungs-Verordnung: www.ris.bka.gv.at

     

     Der OEPS bekennt sich ausdrücklich zum bestmöglichen verantwortungsvollen Umgang mit den verordneten Maßnahmen der österreichischen Bundesregierung zur Eindämmung des Coronavirus im Sinne der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung.

    Darüber hinaus möchte der OEPS aber beitragen, dass die mit der Krise einhergehenden wirtschaftlichen Herausforderungen bewältigt werden können. Per 1. Mai 2020 wurde nunmehr eine Lockerung bei „Outdoor Aktivitäten“ angekündigt. Die Sportfachverbände haben dazu an ihre Mitglieder Empfehlungen abzugeben. Die Verordnungen, die durch das BGBL II Nr. 96/2020 und BGBL II Nr. 98/2020 des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. die unter anderem die Nutzung und Inanspruchnahme von Sportstätten regeln, sollen ab dem 1. Mai 2020 mit einer Verordnung für den Bereich „Ausreiten“ und Training und Reitunterricht gelockert werden. Der OEPS begrüßt diese Möglichkeit den Reitunterricht in kleinen Gruppen wieder aufnehmen zu können, um die Existenz der Vereine und Betriebe zu sichern, ohne das Virus weiter zu verbreitern. Vizekanzler und Sportminister Kogler betonte dabei immer wieder, dass er an den „Hausverstand“ appelliert.

    Die folgenden Empfehlungen verstehen sich als Hilfestellung für Pferdesportler, Pferdebesitzer und Reitvereine/Stallbetreiber/Reitbetriebe. Grundsätzlich gilt: Dem Betreiber/Besitzer der Anlage obliegt das Hausrecht und obliegt diese die Verpflichtung für die Einhaltung der der geltenden Hygiene und Infektionsschutzmaßnahmen zu sorgen. Diese gelten auch auf Reitanlagen, sodass dort und auch beim Ausreiten die jeweils aktuellen Hygiene und Abstandsregeln (2 Meter) einzuhalten sind, so wie beim Einkaufen oder an anderen öffentlichen Orten. Das Tragen eines Mundschutzes beim Aufenthalt im Stall, in den Sattelkammern, auf den Stallgassen und in den Sanitärräumen richtet sich nach den jeweiligen behördlichen Vorgaben. Empfohlen wird auch, dass unmittelbar nach dem Betreten der Anlage auf direktem Weg der Sanitärbereich aufgesucht wird, um entsprechend gründlich die Hände zu waschen und ggf.zu desinfizieren, bevor weitere Gegenstände angefasst werden können. Einweghandtücher sind zu bevorzugen.

    Folgende Empfehlungen wurden durch den OEPS erarbeitet und sind zu beachten. Bei allen sportlichen Aktivitäten, sowie im Umgang mit Pferden ist für größtmögliche Sicherheit zu sorgen. Richtlinie des OEPS für Ausritte/Ausfahrten:

    • Ausritte sind nur alleine oder in kleinen Gruppen bis maximal 5 Pferd-Reiter-Paaren erlaubt, die vorgeschriebenen Abstände müssen eingehalten werden.

    • Der Aufenthalt im Pferdebetrieb ist auf die Zeit der Sportausübung (Ausritt/Ausfahrt und zur Vorbereitung des Pferdes oder Gespannes) und auf die notwendige Versorgung des Pferdes zu beschränken. Richtlinie des OEPS für das Training/Reitunterricht für den Freizeit-, Breitensport:

    • Der Betriebsleiter/verantwortliche Vereinsvertreter hat dafür zu sorgen, dass laufend dokumentiert wird, welche Personen (Angabe vom Trainer, Schüler und Pferd) zu welchen Zeiten am Training/Reitunterricht teilnehmen, um die einzelnen Pferde nachweislich den Reitern zuordnen zu können.

    • Ein Reitunterricht für Anfänger soll bis auf weiteres aus Sicherheitsgründen nicht angeboten werden.

    • In allen Sparten sind beim Training/Unterricht gleichzeitig max. nur 5 Teilnehmer erlaubt. 1. Bei gleichzeitiger Anwesenheit von Schülern mit Reitlehrer/Trainer auf der Reitfläche und von Reitern ohne Unterricht ist dafür zu sorgen, dass die Anzahl auf der Reitfläche die Zahl von 5 Pferd-Reiter-Paaren nicht übersteigt.

    • Enger Kontakt z.B. Aufstiegshilfe, Sicherheitshilfe zwischen Trainer und Reitern (z.B. Therapeutisches Reiten, Pas de Deux - Kürtraining) ist zu vermeiden. Beim Training unter Verwendung von Funkgeräten ist dafür zu sorgen, dass jeder Schüler eigene Kopfhörer verwendet. Auch bei der Bezahlung sind Kontakte tunlichst zu vermeiden.

    • Vorbereitungskurse für Sonderprüfungen (praktisches Reiten und Theorie) unterliegen ebenfalls den Covid 19 Beschränkungen der Bundesregierung und den Empfehlungen des OEPS.

    • Kantinen, allfällige Umkleidekabinen, sowie Duschen im Innenbereich dürfen nicht benützt werden und sollen geschlossen bleiben. Es wird empfohlen, dass Reiter und Reitschüler bereits ausgerüstet/umgezogen auf die Anlage kommen. Beim Aufenthalt in sämtlichen Räumen ist die Anzahl der Personen auf behördliche Vorgaben zu beschränken. Das Tragen eines Mundschutzes beim Aufenthalt im Stall, in den Sattelkammern, auf den Stallgassen und in den Sanitärräumen richtet sich nach den jeweiligen behördlichen Vorgaben.

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