Die mit 15.3. 00 Uhr in Kraft tretende neue Verordnung bringt für den Sport erste Erleichterungen mit sich. Dieser erste Schritt ist das Resultat der guten und konstruktiven Argumentationen sowie des intensiven Einsatzes und Lobbyings des organisierten Sports. Folgende Änderungen gelten ab 15.3.:

     

    Sport mit Kindern und Jugendlichen in Gruppen ist möglich:

    • Wo? Outdoor
    • Wie? Mit 2 Metern Abstand
    • Wann? 6-20 Uhr
    • Wer? Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahre)
    • Wie viele? Pro Gruppe max. 10 Kinder/Jugendliche zzgl. 2 volljähriger Betreuungspersonen (auf Sportstätten müssen 20 qm pro Person zur Verfügung stehen)
    • Tests: alle Betreuungspersonen
      Alle Betreuungspersonen (ÜbungsleiterIn, InstruktorIn, TrainerIn…) müssen wöchentlich testen, sofern diese Sporteinheiten anleiten wollen. Es reicht allerdings, wenn spätestens alle sieben Tage ein negatives Ergebnis eines Antigen-Tests oder eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2 vorliegt (die Aktualität von 48 bzw. 72 h ist nicht notwendig). Sollte kein Testnachweis vorliegen, muss von den Betreuungspersonen eine FFP2-Maske getragen werde. nEs besteht keine Testverpflichtung für die Kinder und Jugendlichen
    • COVID-19-Präventionskonzept ist notwendig (Inhalt: Hygieneregeln für SportlerInnen, Gesundheitscheck, Hygienemaßnahmen Infrastruktur und Material, Contact Tracing). Unsere Handlungsempfehlungen können als Grundlage zur Erstellung eines COVID-19-Präventionskonzeptes herangezogen werden: https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/handlungsempfehlungen-fuer-sportvereine-und-sportstaettenbetreiber/
    • An einem Veranstaltungsort dürfen mehrere Zusammenkünfte gleichzeitig stattfinden, sofern durch organisatorische Maßnahmen (räumliche/bauliche Trennung, zeitliche Staffelung), eine Durchmischung der Personen ausgeschlossen wird.

     

    Allgemeine Änderungen:

    • Klarstellung, dass jede Sportart mit 2 m Mindestabstand möglich ist (also auch kontaktlose Trainingsformen von Mannschafts-/Kontaktsportarten)
    • Kurzfristige Unterschreitung des Mindestabstandes ist erlaubt (z.B. Tennis-Doppel)
    • Verpflichtendes Contact Tracing: Sportstättenbetreiber, Veranstalter von Sportgruppen und Spitzensportveranstaltungen haben von Personen, die sich länger als 15 Minuten am betreffenden Ort aufgehalten haben, zum Zweck der Kontaktpersonennachverfolgung Vor- und Familiennamen, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit Datum und Uhrzeit des Betretens der Sportstätte zu erheben. Diese Daten sind der Bezirksverwaltungsbehörde auf Verlangen zur Verfügung zu stellen und müssen nach 28 Tagen gelöscht werden. Unsere Vorlage finden Sie hier: https://www.sportaustria.at/fileadmin/Inhalte/Dokumente/TeilnehmerInnenliste_ContactTracing.xlsx
    • Sportcamps/Ferienlager im Sinne der außerschulischen Jugendarbeit sind outdoor und indoor möglich (Veranstaltungen im Rahmen dieser wieder mit 10 Kindern/Jugendlichen zzgl. 2 volljähriger Betreuungspersonen) – je nach Präventionskonzept kann hier sogar der Mindestabstand bzw. die Maske weggelassen werden.
    • Das Land Vorarlberg entwickelte aufgrund der Infektionslage eigene Maßnahmen, die sich vom Rest Österreichs unterscheiden.

     

    Die ab 15.3. gültige Verordnung finden Sie hier (konsolidierte Fassung noch nicht verfügbar): https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_111/BGBLA_2021_II_111.html

     

     

    Der Österreichische Pferdesportverband hat erneut beschlossen, sich den neuen Empfehlungen der FEI bezüglich den Infektionsschutzmaßnahmen, ausgelöst durch den dramatischen Ausbruch des Equinen Herpesvirus Typ 1 in Europa, anzuschließen.

    Damit sind weiterhin alle internationalen und nationalen Turniere, sowie alle Veranstaltungen, zu denen Pferde in fremde Stallungen verbracht werden müssen, bis zum 11. April abgesagt. Diese Entscheidung erfolgt zum Wohle der Pferde. Ab dann wird die Situation neu bewertet werden.

     

     

    Aufgrund des schweren Ausbruches einer Equinen Herpesvirus (EHV1)-Infektion in Valencia, Spanien im Februar 2021 und dessen Folgen hat sich das Veterinärreferat des Oeps mit der der Vereinigung österreichischer Pferdetierärzte (VÖP) und der Veterinärmedizinischen Universität Wien zusammengeschlossen und in Anlehnung an die Empfehlungen des European College of Equine Internal Medicine für Pferde die nach Österreich zurückkehren

    untenstehende Empfehlungen zusammengefasst.

     

    Veterinäreferentin des OEPS

     

    Dr. Constanze Zach

     

     

    Ausbruch einer Equines Herpesvirus 1 (EHV1)-Infektion in Valencia, Spanien, im Februar 2021

     

    Im Rahmen eines großen internationalen Turniers mit Beteiligung mehrerer hundert Pferde in Valencia, Spanien, ist es zu einem EHV1-Ausbruch mit Erkrankung mehrerer Pferde gekommen. EHV1-Infektionen können bei hochtragenden Stuten Aborte auslösen, aber auch zu Atemwegsinfektionen und Erkrankungen des Nervensystems führen. Unter den erkrankten Pferden sind mehrere schwere neurologische Verläufe. Die EHV-1-Infektion wird als Tröpfcheninfektion über direkten Pferdekontakt, aber auch durch verunreinigte Gegenstände und Personen auf andere Pferde übertragen und kann so rasch zu einer Ausbreitung der Erkrankung führen. Über eine begrenzte Zeit ist auch eine Ansteckung durch die Viren in der Umgebungsluft möglich. Die Inkubationszeit (Zeit von der Ansteckung bis zum Auftreten von Symptomen) ist i.d.R. kurz (24-48 h), kann aber abhängig von individuellen Faktoren sehr variabel sein. Insbesondere bei Aborten sind Inkubationszeiten von mehr als 14-21 Tagen keine Seltenheit. Nach den ersten Berichten über Erkrankungen in Valencia sind inzwischen auch bestätigte Fälle in Frankreich, Belgien und Deutschland bekannt geworden, die vermutlich auf Pferde zurückzuführen sind, die von dem spanischen Turnier zurückgekehrt sind. Aufgrund der Ansteckungsgefahr und der Gefahr der Ausbreitung auf bislang nicht betroffene Gebiete, sollten auch in Österreich geeignete Maßnahmen getroffen werden, um einen lokalen Ausbruch möglichst zu verhindern.

     

    In Anlehnung an die Empfehlungen des European College of Equine Internal Medicine empfiehlt die Veterinärmedizinische Universität Wien gemeinsam mit dem österreichischen Pferdesportverband (ÖPS), und der Vereinigung österreichischer Pferdetierärzte (VÖP) für Pferde nach der Teilnahme an einem internationalen Turnier, die seit dem 1. Februar 2021 nach Deutschland und Österreich zurückkehren bzw. zurückgekehrt sind, folgende Maßnahmen:

     

    1. Quarantäne ohne Kontakt zu anderen Pferden. Der Isolationsstall sollte möglichst weit entfernt von den Plätzen mit hohem Verkehrsaufkommen an Menschen und Tieren (Ställe, Reitplätze, Reithalle) liegen und von separatem Personal betreut werden. Ausnahme: Rückkehr einer Gruppe von Pferden; diese können zusammen in Quarantäne gehalten werden. Sollte das Pferd/die Pferde bereits in den Stall zurückgekehrt sein, wird empfehlen den ganzen Stall unter Quarantäne zu stellen. Für den Kontakt mit Pferden gelten strenge Hygienevorschriften (Handhygiene, Schutzkleidung oder Kleiderwechsel einschließlich der Schuhe, separate Ausrüstung)

    Testen von Nasentupfer und Vollblut auf EHV-1 (PCR in akkreditiertem Labor) am Tag der Rückkehr. Bei negativem Testergebnis erfolgen zwei weitere PCR-Untersuchungen an Tag 14 und 15. Sind diese drei Testergebnisse negativ und keine mit einer EHV-1-Infektion kompatiblen Symptome aufgetreten (dies gilt bei Isolation in der Gruppe für alle isolierten Pferde), kann das Pferd/können die Pferde wieder in den Bestand integriert werden. 

    1. Zweimal tägliche Kontrolle der Körperinnentemperatur, der Mandibularlymphknoten und des Auftretens von Nasenausfluss, Husten oder Ödemen an Gliedmaßen und Unterbrust bzw. -bauch. Bei Auffälligkeiten sofortige PCR-Untersuchung von Vollblut auf EHV-1-DNA in akkreditiertem Labor.
    2. Moderate Bewegung der isolierten Pferde mit leichter Arbeit, wenn möglich draußen und unbedingt ohne Kontakt zu anderen Pferden (Mindestabstand von 50 m sollte eingehalten werden). Sofern eine räumliche Trennung nicht möglich ist, sollten die isolierten Pferde am Ende des Tages, nach den anderen Pferden im Bestand, gearbeitet werden.
    3. Anpassen der Fütterung entsprechend der reduzierten Bewegung.
    4. Pferde in Quarantäne sollten nicht geimpft werden. Tetanus im Notfall ist erlaubt. (EHV)-geimpfte Pferde, die gesund sind, kein Fieber haben und nicht in Kontakt mit den unter Quarantäne gestellten Pferden waren/sind, können nachgeimpft werden (Boosterimpfung). Die maximale Immunität wird ca. 10 Tage nach der Impfung erreicht. Pferde ohne EHV-Impfhistorie entwickeln 10 Tage nach der zweiten Impfung (Booster) den maximalen Impfschutz. Dementsprechend muß eine Immunitätslücke von 6 Wochen überbrückt werden. Da in Betrieben, die eine isolierte Gruppe beherbergen, grundsätzlich eine Gefahr der Virusverschleppung in den übrigen Bestand besteht, wir in diesen Fällen keine Impfung empfohlen. Bei gesunden Pferden auf benachbarten Höfen (Zaunlinie, Entfernung, kein Kontakt zwischen Höfen) kann eine Grundimmunisierung oder eine Boosterimpfung erfolgen. Einige Pferde können auf die erste Impfung mit Schwellungen an der Injektionsstelle und/oder Fieber für 1 – 2 Tage reagieren. Im Allgemeinen sollten Pferde, die eine Impfstoffinjektion erhalten haben, für 1 – 2 Tage Boxenruhe erhalten, für den Rest der Woche kann leichte Arbeit geplant werden.

     

     

     

    Der österreichische Pferdesportverband hat in einer kurzfristig einberufenen Videokonferenz am Dienstag, den 2.3.2021, beschlossen, sich den Empfehlungen der FEI bezüglich den Infektionsschutzmaßnahmen, ausgelöst durch den dramatischen Ausbruch des Equinen Herpesvirus Typ 1 in Europa anzuschließen.

    Damit sind ab sofort alle internationalen und nationalen Turniere, sowie alle Veranstaltungen, zu denen Pferde in fremde Stallungen verbracht werden müssen, bis zum 28. März abgesagt. Diese Entscheidung erfolgt zum Wohle der Pferde. Ab dann wird die Situation neu bewertet werden.

    MEHR MITGLIEDER KÖNNEN IN DER HALLE TRAINIEREN

    Aufgrund der intensiven Bemühungen des Österreichischen Pferdesportverbandes in Sachen Definition Spitzen-/Leistungssport wird es deutlich mehr Mitgliedern als bisher ermöglicht, in der Halle zu trainieren, um sich damit gezielt auf die Turniersaison vorbereiten zu können.

    In den letzten Tagen und Wochen gingen im OEPS-Büro und bei unseren FunktionärInnen hunderte Anfragen heimischer PferdesportlerInnen aller Sparten ein. Sehr oft wurde die Ausstellung einer Bestätigung für Leistungs- und SpitzensportlerInnen beantragt, um damit auch wieder in der Halle trainieren zu dürfen.

    In der aktuell gültigen Verordnung ist angegeben, dass „… wettkampforientierter Sport mit dem Ziel, nationale oder internationale Höchstleistungen hervorzubringen“ betrieben werden darf.


    ABSTIMMUNGEN MIT DEN BEHÖRDEN

    In den letzten Tagen hat es von Seiten des OEPS-Generalsekretärs Abstimmungen mit den zuständigen Behörden gegeben. Das Ziel war es, herauszufinden, welcher „größtmögliche Rahmen“ als Definition für Spitzen-/Leistungssport nunmehr von den Behörden akzeptiert wird.

    Die intensiven Gespräche haben bewirkt, dass das OEPS-Direktorium in der kurzfristig für Freitag einberufenen Sitzung, die unten angeführten Ergänzungen zur aktuellen Definition beschlossen hat.

    Selbstverständlich müssen die gültigen Corona-Regeln – Hygiene- und Sicherheitsvorkehrungen – ausnahmslos eingehalten werden!

    DEFINITION LEISTUNGS- UND SPITZENSPORT

    Ergänzend sei hier auf die Defintion von Leistungs- und Spitzensport hingewiesen: laut § 3 Z 6 BSFG 2017 bedeutet Leistungssport/Spitzensport: Wettkampforientierter Sport mit dem Ziel, nationale oder internationale Höchstleistungen hervorzubringen.

    Für den Österreichischen Pferdesportverband sind SpitzensportlerInnen A- und B-Kadermitglieder aller Sparten und all jene PferdesportlerInnen, die eine aufrechte internationale Qualifikation nachweisen können.

    Alle PferdesportlerInnen, die 2018, 2019 oder 2020 international gestartet sind oder eine gültige Lizenz der Stufe 2, 3 oder 4 der jeweiligen Sparte besitzen oder Mitglieder des OEPS-Talente-Teams sind, fallen in diese Regelung.

    BEMÜHUNGEN DES OEPS TRAGEN FRÜCHTE

    Diese für unsere Mitglieder so wichtige Ergänzung ist aufgrund der aktuellen Gesetzeslage nun möglich. Auch die Turnierveranstalter können somit entscheiden, ob sie die Veranstaltung bei der Behörde, natürlich unter Vorlage eines Corona-Präventionsplans, zur Genehmigung anmelden.

    Aufgrund der Bemühungen des OEPS wird es damit deutlich mehr Mitgliedern als bisher ermöglicht, in der Halle zu trainieren, um sich auf die Turniersaison vorzubereiten.

    Darüber hinaus stellen wir sicher, dass Turniere mit größter Wahrscheinlichkeit unter Einhaltung aller Corona-Vorschriften zukünftig abgehalten werden können.

     

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