Bundesmeisterschaft Dressur 2017

    RSC St. Magarethen

    Foto: Barbara Drescher

    Reitertreffen Teilnahmebedingungen

    Liebe Reiter, Reiterinnen, Veranstalter und Veranstalterinnen 

    In der letzten Direktoriumssitzung wurde zum Thema Reitertreffen folgendes beschlossen:

    Auszug aus dem Protokoll:

    Da immer mehr Reitertreffen stattfinden und diese teilweise nicht ÖTO konform abgehalten werden, muss der LFV handeln. Insbesondere bei folgenden Punkten: 

    1. Zu hohe Lizenzen/kein Reiterpass: 
      Bei Reitertreffen ist die Mindestvoraussetzung Reiterpass/WRC, höchstens R1/RD1. (Ausnahmen möglich) Siehe ÖTO §850 Abs. 7 und Abs. 8. 
    1. Keine Vereinsmitgliedschaft! 
      Siehe ÖTO §850 Abs.1: “Für die Teilnehmer ist eine Mitgliedschaft gemäß § 13 Abs.1 erforderlich, ausgenommen bei PS&S-Bewerben gemäß P2.2.1 Richtlinien PS&S.” 

     

    Um dies zu kontrollieren, müssen ab sofort Start- und Ergebnislisten dem LFV zur Kontrolle zugesandt werden.  

    Bei Verletzung von Punkt 1 werden gemäß ÖTO disziplinäre Maßnahmen gesetzt. 

    Punkt 2 kann nur vom Veranstalter kontrolliert werden. Die Kontrolle kann leicht über die Vorlage der Mitgliedskarten und des Reiterpasses erfolgen. 

    Bei Nicht-Einhaltung wird dem Veranstalter bis zum Ende des darauffolgenden Jahres kein Reitertreffen mehr genehmigt. 

    Gleiches gilt, wenn Start- und Ergebnislisten nicht zugesandt werden. 

    Diese Maßnahmen wurden einstimmig vom Direktorium festgelegt. 

     

    Wir hoffen, dass alle Teilnehmer und Veranstalter diese Maßnahmen ordnungsgemäß umsetzen und wünschen ein erfolgreiches Jahr 2019

    Mit freundlichen Grüßen

    Das Direktorium

     

     

     

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