Neue Verordnung: Sportgruppen mit Kindern/Jugendlichen möglich, Präventionskonzept und Contact Tracing verpflichtend

Drucken

 

Die mit 15.3. 00 Uhr in Kraft tretende neue Verordnung bringt für den Sport erste Erleichterungen mit sich. Dieser erste Schritt ist das Resultat der guten und konstruktiven Argumentationen sowie des intensiven Einsatzes und Lobbyings des organisierten Sports. Folgende Änderungen gelten ab 15.3.:

 

Sport mit Kindern und Jugendlichen in Gruppen ist möglich:

 

Allgemeine Änderungen:

 

Die ab 15.3. gültige Verordnung finden Sie hier (konsolidierte Fassung noch nicht verfügbar): https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_111/BGBLA_2021_II_111.html